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Anpassung der Subvention für die Durchführung von mehrtägigen Ausflügen von Kindergruppen (Jugenderholungsfürsorge)

Foto zur Verfügung gestellt

31. August 2023

Die StadtGemeinde Mistelbach gewährt Kindergruppen, die in der Großgemeinde Mistelbach aktiv sind, eine finanzielle Unterstützung für die Durchführungen von mehrtägigen Ausflügen in Höhe von 2.700 Euro. Das waren in den letzten Jahren die Pfadfinder und die Jungschar, die für ihre Ferienlager eine finanzielle Unterstützung erhielten. In der Sitzung des Gemeinderates vom 28. März 2023 wurde eine Änderung der Richtlinien für die Subvention der Jugenderholungsfürsorge beschlossen.

Es gelten ab sofort folgende Richtlinien:
o) Der Antragsteller muss eine Kindergruppe in der Großgemeinde Mistelbach sein, die sich regelmäßig mindestens zweimal im Monat trifft.
o) Das Höchstalter der Teilnehmer darf 15 Jahre bei der Abhaltung des Ferienlagers nicht übersteigen.
o) Der Hauptwohnsitz der Teilnehmer muss in Mistelbach sein.
o) Die Dauer mindestens zwei Übernachtungen, höchstens drei Wochen (21 Tage + 1 Tag An- und Abreise) betragen.
o) Bei 25 Kindern wird eine Begleitperson zusätzlich als Teilnehmer bewertet.
o) Das Reiseziel muss mindestens 20 Kilometer entfernt sein.
o) Die Subvention wird wie folgt berechnet: 1 Tag x 1 Teilnehmer = 1 Punkt. Der für diese Subvention vorgesehene Betrag in Höhe von 2.700 Euro wird entsprechend der Gesamtpunktezahl aller Einreichungen auf die einzelnen Kindergruppen aufgeteilt.

Der Antrag muss im Fachbereich Kultur und Generationen generationen@mistelbach.at eingebracht werden.

Nähere Informationen:
StadtGemeinde Mistelbach
Fachbereich Generationen
Petra Riepl
Hauptplatz 6
2130 Mistelbach
Tel.: 02572/2515-5271
E-Mail: generationen@mistelbach.at

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