01. Oktober 2020
Für bedürftige Bürgerinnen und Bürger aus Mistelbach, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, besteht die Möglichkeit, um Zuschuss für Taxifahrten innerhalb der StadtGemeinde Mistelbach anzusuchen.
Erforderliche Kriterien:
o) ordentlicher Wohnsitz in Mistelbach oder in den
Katastralgemeinden
o) kein Anspruch auf Transportkostenzuschuss von
Krankenversicherungsträgern
o) Einkünfte unter den jeweils gültigen Richtsatz für die
Ausgleichszulage gemäß § 293 ASVG (bei mehreren
im Haushalt lebenden Personen das Pro-Kopf-
Einkommen).
o) eingeschränkte temporäre Mobilität
Benötigte Beilagen:
o) Kopie der Einkommensnachweise aller gemeinsam im
Haushalt lebenden Personen
o) Taxibeleg/e für eine oder mehrere Fahrten innerhalb
der StadtGemeinde Mistelbach
o) Beleg/e nicht älter als drei Monate
Förderhöhe/Auszahlung:
25% der Fahrtkosten, die innerhalb der Großgemeinde Mistelbach von einem Taxiunternehmen geleistet wurden, beschränkt auf maximal zehn Taxifahrten pro Person und Jahr.
Die Antragstellung muss persönlich in der StadtGemeinde Mistelbach erfolgen. Das Formular kann unter https://www.mistelbach.at/politik-buergerservice/gesundheit-soziales/soziales/ heruntergeladen, ausgefüllt und zur Antragstellung in der Stadtgemeinde mitgenommen werden.
Die Förderauszahlung erfolgt nach Prüfung des Antrages und der Unterlagen durch die Sachbearbeiterin und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
Nähere Informationen und Antragstellung:
StadtGemeinde Mistelbach
Fachbereich Gesundheit/Soziales
Dkff. (FH) Brigitte Schodl
Hauptplatz 6
2130 Mistelbach
Tel.: 02572/2515-5314
E-Mail: brigitte.schodl@mistelbach.at