17. Januar 2019
Durch das im Jänner 2015 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz besteht die Möglichkeit, sich einen Anteil der Investitionskosten für Energieeinsparung im Neubau oder in der Sanierung in Form einer Gutschrift durch Maßnahmenverkauf gemäß Energieeffizienzgesetz zurück zu holen.
Für folgende Maßnahmen ist eine Gutschrift
möglich:
Neubau:
o) Dämmung (Außenwand, oberste Geschoßdecke,
Fenster und Außentüren)
o) Fernwärmeanschluss
o) Heizbrennwertgerät in Wohneinheiten
o) Photovoltaik
o) Solaranlage
o) Wärmepumpe
Sanierung:
o) Biomassekessel (-tausch)
o) Dämmung (Außenwand)
o) Dämmung (oberste Geschoßdecke)
o) Fenstertausch, Tausch der Außentüren
o) Fernwärmeanschluss
o) Gaskessel (-tausch)
o) Ölkessel (-tausch)
o) Photovoltaikanlage
o) Solaranlage
o) Thermentausch
o) Wärmepumpe
Um einen möglichen Anspruch auf diese Gutschrift zu erhalten, wird als Nachweis der durchgeführten Maßnahme eine Kopie der Rechnung benötigt. Maßnahmen, die bereits vom Bund gefördert wurden können diese Gutschrift nicht in Anspruch nehmen. Landesförderungen die nicht direkt die Maßnahme betreffen, wie z.B. Wohnbauförderung, Heimwerkerbonus etc. sind generell trotzdem möglich.
Gutschriften können jeweils im laufenden Kalenderjahr von 1. Jänner bis 31. Dezember eingereicht werden (auch rückwirkend möglich).
Nähere Informationen:
Energieförderservice
Tel.: 07744/2040204
Internet: www.energie-foerder-service.at