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Beihilfe aus Stiftungen

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18. Januar 2024

Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Finanzen vergibt aus den nachfolgenden Stiftungen Beihilfen an unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen Beihilfen, wenn diese bedürftig sind:

o) Sigmund Weinberger-Stiftung für Augenkranke und Blinde
o) Konstantin C. Panadi’schen Stiftung für Augenkranke und Blinde
o) Irma Leistler’schen Stiftung für Mädchen aus Niederösterreich
o) Josef Prokop junior-Stiftung für Lungenkranke
o) Josef Schönwald Ritter von Bingenheim-Waisenstiftung für öffentlich Bedienstete aus Niederösterreich und Wien
o) Stiftung Waisenhaus
o) Dr. Josef Hyrtl-Waisenstiftung
o) Allgemeine Armenstiftung für Niederösterreich
o) Georg und Leopoldine Gubinger-Stiftung

Eine Beihilfe kann einmalig pro Jahr beantragt werden.

Ansuchen
Richtlinien für Kranke
Richtlinien für Waisen

Nähere Informationen und Übermittlung des Beihilfeansuchens:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Georg Rasl
Tel.: 02742/9005-13156
Brigitte Schmalzbauer
Tel.: 02742/9005-13064
E-Mail: stiftungsverwaltung@noel.gv.at
Internet: www.noe.gv.at/noe/Stipendien-Beihilfen/Beihilfen.html

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