10. April 2025
Aufgrund des Auftretens der Maul- und Klauenseuche in Betrieben in der Slowakei und Ungarn wurden Teile des Bezirkes Mistelbach nun vom Bundesministerium zur weiteren Sperrzone (§ 4 Tiergesundheitsgesetz in Verbindung mit einer EU-Verordnung) erklärt und Verordnungen erlassen, die Sie aktuell auf unserer Amtstafel finden.
Aktuelle Infos finden Sie auch auf der Website des Landes NÖ: www.noe.gv.at/noe/veterinaer/Maul_und_Klauenseuche.html
Festlegung einer Sperrzone zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
§ 1. Die Überwachungszone gemäß Art. 21 Abs. 1 Buchstabe b der delegierten Verordnung (EU) 2020/687 zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche umfasst folgende Gebiete im Bezirk Mistelbach:
Im Bezirk Mistelbach die Gemeinden
Altlichtenwarth, Bernhardsthal, Bockfließ, Großengersdorf, Großkrut, Hausbrunn, Herrnbaumgarten, Pillichsdorf, Rabensburg, Schrattenberg, Wilfersdorf
Im Bezirk Mistelbach in der Gemeinde Mistelbach die Katastralgemeinde
Kettlasbrunn
MKS-Sofortmaßnahmenverordnung, BGBl. I Nr. 55/2025
Die Verbringung aus der Slowakischen Republik und aus Ungarn ist verboten für
- empfängliche lebende Tiere
- frisches Fleisch
- frischem Fleisch von gehaltenen und wildlebenden Tieren gelisteter Arten,
- Rohmilch und Kolostrum von Tieren gelisteter Arten,
- Schlachtnebenerzeugnissen von gehaltenen Tieren und wildlebenden Tiere gelisteter Arten,
- Gülle und Mist von Tieren gelisteter Arten,
- Jagdtrophäen,
- Wild in der Decke von Tieren gelisteter Arten,
- erlegtem Wild gelisteter Arten
GILT NUR für Tiere und Waren, die seit dem 1.3.2025 in diesen Ländern gehalten oder erlegt oder erzeugt wurden.
MKS-Bekämpfungsverordnung, BGBl. I Nr. 53/2024
Für NÖ gilt § 8, Verbote in der weiteren Sperrzone:
Messen, Märkte, Tierschauen und andere Zusammenführungen von gehaltenen Tieren gelisteter Arten, einschließlich Abholung und Verteilung dieser Arten.
Information zur Maul- und Klauenseuche bei Menschen
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Erkrankung, die Klauentiere wie Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine sowie verschiedene Zoo- und Wildtiere betrifft. Verursacht wird die Erkrankung durch das MKS-Virus, welches eine anzeigepflichtige Tierseuche ist, deren Auftreten auf gesetzlicher Grundlage bekämpft werden muss.
Das MKS-Virus ist für Menschen ungefährlich. Nur bei direktem Kontakt zu erkrankten Tieren wurden in der Vergangenheit in sehr wenigen Einzelfällen leichte fieberhafte Allgemeinerkrankungen mit nachfolgender Bläschenbildung im Mund-, Finger- und Zehenbereich beschrieben, die innerhalb weniger Tage vollständig abheilten. Insofern ist diese Erkrankung nicht als klassische Zoonose anzusehen.
Infektionen und nachfolgende Erkrankungen über den Verzehr von Lebensmitteln sowie Mensch-zu-Mensch Übertragungen sind bislang nicht bekannt. Jedoch wird vom Verzehr von Rohmilch abgeraten, da diese vor dem Konsum nicht erhitzt wurde. Durch den Verzehr von Lebensmitteln, die von infizierten Tieren stammen – etwa in Form von pasteurisierter Milch und daraus hergestellten Produkten wie Joghurt oder Eis sowie durchgegartem Fleisch – ist eine MKS-Infektion nicht zu erwarten.
Insgesamt legen die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse nahe, dass nur die Aufnahme sehr hoher Virusmengen (durch intensiven, direkten Kontakt zu infizierten Tieren oder durch mehrmaligen Verzehr hochbelasteter, nicht-pasteurisierter Milch) in Einzelfällen zu Erkrankungen des Menschen führt. Zwischen den Jahren 1921 und 2007 sind weltweit nur etwa 40 Fälle humaner Infektionen mit dem MKS-Virus bekannt geworden.
Bisher sind keine MKS-Erkrankungen des Menschen durch den Verzehr von pasteurisierter Milch oder Milchprodukten bekannt geworden. Generell kann Rohmilch aber mit krankmachenden Keimen kontaminiert sein. Besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Schwangere oder ältere und kranke Personen sollten daher grundsätzlich auf den Verzehr von nicht abgekochter Rohmilch verzichten.
MKS wird aufgrund der ähnlichen Symptome öfters mit der Hand-Fuß-Mund-Krankheit (HFMK) verwechselt, die vor allem bei Kleinkindern häufiger vorkommt. Die Krankheiten stehen jedoch in keinerlei Bezug zueinander – der HFMK-Erreger kommt ausschließlich beim Menschen vor.