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Biogasanlage in der Ortsgemeinde Kettlasbrunn: 941 Unterschriften gegen eine Errichtung

Copyright StadtGemeinde Mistelbach (v.l.n.r.): Bürgermeister Josef Tatzber übergab in Summe 579 Unterschriften der Bewohnerinnen und Bewohner aus Bullendorf, Ebersdorf, Hobersdorf und Wilfersdorf, die sich gegen eine Errichtung der Biogasanlage unmittelbar neben dem ecoplus Wirschaftspark Mistelbach-Wilfersdorf ausgesprochen haben

24. Oktober 2024

Mit Schreiben vom 17. September 2024 teilte das Amt der NÖ Landesregierung mit, dass die EVG Energieversorgung Green Gas Gabmeier GmbH einen Antrag gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 auf Feststellung der UVP Pflicht betreffend die geplante Errichtung einer Biogasanlage in der Katastralgemeinde Kettlasbrunn, unmittelbar neben dem ecoplus Wirtschaftspark Mistelbach-Wilfersdorf, gestellt hat. Obwohl dem Amt der NÖ Landesregierung nach entsprechender Beschlussfassung in der Sitzung des Gemeinderates eine Stellungnahme übermittelt wurde, in der Bedenken im Hinblick auf den Verkehr, die Geruchsemissionen und das Landschaftsbild geäußert und in Summe 941 Unterschriften seitens der Bevölkerung aus dem Gemeindegebiet von Wilfersdorf und auch aus Kettlasbrunn gegen eine Errichtung geleistet wurden, wurde dem Vorhaben stattgegeben. Es besteht daher keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Feststellungsbescheid:
Seitens des Landes Niederösterreich wurde mit 4. Oktober 2024 der Feststellungsbescheid übermittelt. In diesem ist angeführt, dass das Vorhaben „Errichtung einer Biogasanlage inkl. Gasaufbereitung und Gastankstelle“ der EVG Energieversorgung Green Gas Gabmeier GmbH, vertreten durch die planergy GmbH, bestehend aus Errichtung und Betrieb

o) einer Biogasanlage für den Einsatz von 71.000 t/a Substratmengen, wobei davon maximal 34.200 t/a bzw. maximal 85 t/d Abfälle und maximal 300 t/a gefährliche Abfälle sind,
o) einer Gasaufbereitung,
o) einer Gastankstelle für CNG-Fahrzeuge und
o) eines Gaskessels mit einer Brennstoffwärmeleistung von 1.000 KW für die Wärmeversorgung der Anlage

auf den Grundstücken Nr. 4491, 4492, 4493 und 4494 der KG Kettlasbrunn (15023), Stadtgemeinde Mistelbach, keinen Tatbestand im Sinn des § 3 oder § 3a UVP-G 2000 iVm Anhang 1 zum UVP-G 2000 erfüllt und damit nicht der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt.

Beschwerde gegen Bescheid gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000:
Nachdem in der gegenständlichen Angelegenheit ein positiver Feststellungsbescheid seitens der NÖ Landesregierung eingegangen ist, wurde nach Beschluss in der Sitzung des Gemeinderates vom 30. September 2024 nun die Rechtsanwaltskanzlei ONZ & Partner Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, mit der Erhebung einer Beschwerde beauftragt. Die 362 Unterschriften seitens der Bevölkerung aus Kettlasbrunn sowie jene 579 Unterschriften der Bewohnerinnen und Bewohner aus Bullendorf, Ebersdorf, Hobersdorf und Wilfersdorf (allesamt Gemeindegebiet Wilfersdorf), die Bürgermeister Josef Tatzber an Mistelbachs Bürgermeister Erich Stubenvoll übergeben hat, werden der Beschwerde beigelegt.

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