29. September 2022
Mit der kalten Jahreszeit und abnehmender Immunität in der Bevölkerung sind weitere SARS-CoV-2-Infektionswellen zu erwarten. Hohe Priorität hat weiterhin auch, noch nicht geimpfte Personen zu erreichen. Um Krankenhauskapazitäten bestmöglich zu entlasten und schwere Verläufe von COVID-19 zu vermeiden, sollen – spätestens im Oktober/November – weitere COVID-19-Impfungen gemäß empfohlenem Impfschema verabreicht werden. Wenn bisher noch nicht erfolgt, soll die Grundimmunisierung bestehend aus drei Impfungen nachgeholt/fertiggestellt werden.
Abhängig von allfälligen Vorimpfungen ist die Impfung jeder Person, die sich schützen will, zu empfehlen:
o) Personen, die noch keine oder nur eine Impfung erhalten haben, sollten sofort eine bzw. zwei weitere Impfung(en) für einen ersten Schutz gegen schwere Erkrankungen erhalten.
o) Impfempfehlung für Personen, die bereits eine abgeschlossene erste Impfserie bestehend aus zwei Impfungen erhalten haben:
Alter in Jahren | Intervall zwischen 2. Impfung und 3. Impfung | Ergänzung |
0-4 | Derzeit keine Impfung zugelassen oder empfohlen |
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5-11 | Ab sechs Monate | Sofern die 2. Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt |
12-17 | Ab sechs Monate | Sofern die 2. Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt |
18-59 | Vier bis sechs Monate |
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60 und älter und Risikopersonen | Ab vier Monate |
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o) Impfempfehlung für Personen die bereits eine abgeschlossene Grundimmunisierung bestehend aus drei Impfungen erhalten haben:
Alter in Jahren | Intervall zwischen 3. Impfung und 4. Impfung | Ergänzung |
0-4 | Derzeit keine Impfung zugelassen oder empfohlen |
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5-11 | Derzeit keine Empfehlung zur Auffrischungsimpfung (4. Impfung) |
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12-17 | Ab sechs Monate | Sofern die 3. Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt |
18-59 | Ab sechs Monate | Spätestens im Oktober/November, sofern die 3. Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt |
60 und älter und Risikopersonen | Ab vier Monate |
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o) Impfempfehlung für Personen die bereits eine abgeschlossene Grundimmunisierung bestehend aus drei Impfungen und eine erste Auffrischungsimpfung (4. Impfung) erhalten haben:
Alter in Jahren | Intervall zwischen 4. Impfung und weiterer Auffrischungsimpfung |
0-4 | Derzeit keine Impfung zugelassen oder empfohlen |
5-59 | Derzeit keine Empfehlung zu weiterer Auffrischungsimpfung |
60 und älter sowie altersunabhängig Risikopersonen | Ab vier Monate Abstand zur 4. Impfung |
Schwer immunsupprimierte Personen sollen in Abhängigkeit ihrer individuellen Situation weitere Impfungen erhalten.
Die hier vorgesehenen Impfschemata können auch bei Personen angewendet werden, die bereits eine oder mehrere Infektionen mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Die Impfung kann also bereits nach der Genesung bzw. nach Vorliegen eines negativen PCR-Tests verabreicht werden, wenn es das Impfschema zeitlich so vorsieht. Die Impfung kann nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 auch maximal vier bis sechs Monate aufgeschoben werden.
Vergangene Infektionen mit SARS-CoV-2 hinterlassen zwar eine gute homologe Immunität, welche die gleiche oder nahe verwandte Virusvarianten betrifft. Seit dem Auftreten von Omikron handelt es sich jedoch um unsichere heterologe Immunität, die bis auf Sublinienniveau durchschlägt.
Personen, die Symptome von Long-COVID nach Infektion erleben, können bedenkenlos geimpft werden, es besteht sogar die Chance, dass die Long-COVID Symptome dadurch positiv beeinflusst werden.
COVID-19-Impfstoffe erlauben beim Impfschema zeitliche Variabilität. Daher soll es nicht vorkommen, dass impfwilligen Personen bei einigen Tagen Abweichung vom vorgesehenen Impfschema die Impfung verweigert wird. Abstände von deutlich weniger als vier Monaten für die 3. und besonders für die weiteren Impfungen sollten aber nach Möglichkeit vermieden werden. Nach vollständiger Grundimmunisierung sind längere Intervalle hinsichtlich Auffrischungsimpfung irrelevant: Es schwindet zwar der Impfschutz, die Boosterfähigkeit bleibt jedoch erhalten!
Vorzugsweise sind für die 3., 4. und gegebenenfalls weitere Auffrischungsimpfungen mRNA-Impfstoffe empfohlen (Comirnaty ab fünf Jahren, Spikevax ab 30 Jahren), auch Nuvaxovid (Novavax) kann bei entsprechenden medizinischen Gründen eingesetzt werden (off-label, ab zwölf Jahren). Bei der 4. Impfung und weiteren Auffrischungsimpfungen handelt es sich um off-label-Anwendungen, worüber die zu impfende Person aufzuklären ist. Es ist ohne weiteres möglich, den Impfstoff im Rahmen weiterer notwendiger Impfungen zu wechseln. Die bisher publizierten Daten zeigen eher einen positiven Einfluss eines Impfstoffwechsels als negative Einflüsse.
Mittlerweile sind folgende bivalente Impfstoffe für Personen ab 12 Jahren zugelassen und in Österreich teilweise auch schon verfügbar:
o) Comirnaty Original/Omicron BA.1
o) Spikevax Bivalent Original/Omicron BA.1
o) Comirnaty Original/Omicron BA.4-5
Es handelt sich dabei um angepasste Versionen der ursprünglichen Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna), die zusätzlich entweder gegen Omikron BA.12 oder gegen Omikron BA.4/BA.53 gerichtet sind.
Die gleichzeitige Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen mit anderen Impfstoffen wie Influenza-Impfstoffen ist möglich.