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Der neue ORF-Beitrag: Was ist zu tun?

Foto: Copyright IMAGO CHROMORANGE

30. November 2023

Für alle Haushalte, die bisher schon GIS gezahlt haben, wird es ab 1.1. günstiger. Die Umstellung von den bisherigen Rundfunkgebühren auf den günstigeren ORF-Beitrag, der ab 1. Jänner 2024 für alle Hauptwohnsitz-Adressen zu zahlen ist, ist im vollen Gange. Die GIS informiert umfassend über die entsprechenden Änderungen: Für alle, die bereits bei der GIS eine Teilnehmernummer haben, besteht dabei kein Handlungsbedarf. Ihre Daten inkl. Zahlungsvereinbarung werden automatisch in das neue System übernommen.

Auch bestehende Befreiungen bleiben aufrecht. Wer jedoch bislang keine Rundfunkgebühr bezahlt hat, muss sich aktiv mit seiner Hauptwohnsitz-Adresse am einfachsten unter https://orf.beitrag.at registrieren. Dabei ist pro Hauptwohnsitz eine volljährige Person zu melden. Geschieht dies nicht, so wird einer Person an dieser Adresse eine Vorschreibung über die Jahresgebühr geschickt. Anschließend besteht noch die Möglichkeit auf SEPA-Lastschrift (Einziehungsauftrag) und auch auf Teilzahlung umzusteigen. Bis Ende des Jahres erhalten Kundinnen und Kunden noch Schreiben von der GIS, ab Jänner 2024 von der OBS (ORF-Beitrags Service GmbH).

Mit dem ORF-Gesetz beteiligt sich jede Hauptwohnsitz-Adresse ab 1. Jänner 2024 solidarisch an der Finanzierung des ORF, unabhängig davon, wie viele und welche Geräte betrieben werden und wie viele Personen dort leben. Nach dem Grundgedanken „Der ORF gehört allen“ zahlt je eine volljährige Person pro Hauptwohnsitz-Adresse einen fixen ORF-Beitrag, der 15,30 Euro pro Monat entspricht, plus etwaige Landesabgabe. Das ist somit günstiger, als jener Betrag, den Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Fernseher inklusive Radio bisher bezahlt haben. Ab Jänner 2024 neu: Für Nebenwohnsitze ist kein ORF-Beitrag zu entrichten.

Handlungsbedarf für noch nicht angemeldete Bürgerinnen und Bürger an einem Hauptwohnsitz
War die Rundfunkgebühr bisher an den Besitz eines Empfangsgerätes gebunden, so ist für den ORF-Beitrag nun der Hauptwohnsitz ausschlaggebend. Somit gibt es Menschen, die ab 1. Jänner 2024 zahlungspflichtig sind, jedoch noch keine Teilnehmernummer bei der GIS haben. Diese Bürgerinnen und Bürger müssen für ihren Hauptwohnsitz eine Person registrieren. Das geht direkt auf https://orf.beitrag.at. „Im Zuge der Registrierung kann man auch auf eine bequeme Zahlung mit SEPA-Lastschrift umsteigen, wie es der Großteil unserer Kundinnen und Kunden macht. Das ermöglicht, den Gesamt-Beitrag auf das ganze Jahr aufzuteilen; entweder zweimal im Jahr für jeweils sechs Monate oder sechsmal im Jahr für jeweils zwei Monate. Außerdem kann man, sobald man registriert ist, eine Befreiung beantragen, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt“, sagt Alexander Hirschbeck, Geschäftsführer der GIS.

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