12. Oktober 2023
Bei extremen Niederschlagsereignissen kommt es im Siedlungsgebiet von Lanzendorf immer wieder zu Überflutungen und Hochwasserschäden. Die StadtGemeinde Mistelbach hat daher in der Katastralgemeinde Lanzendorf ein Hochwasserrückhaltebecken zum Schutz der Liegenschaften in der Weinhebergasse und der Lanzendorfer Hauptstraße errichtet und am Montag, dem 2. Oktober, im Beisein von Landeshauptfrau-Stellvertreter Dr. Stephan Pernkopf offiziell seiner Bestimmung übergeben. Durch die Errichtung der Rückhaltemaßnahme am südlichen Ortsrand von Lanzendorf wird das angrenzende Siedlungsgebiet zukünftig vor 100-jährlichen Hochwasserereignissen geschützt, wirtschaftliche Schäden vermieden und das Kanalnetz von Lanzendorf entlastet.
Die Rückhaltemaßname wurde im Zeitraum November 2022 bis Juli 2023 in Eigenregie durch die Abteilung Wasserbau das Landes Niederösterreich errichtet und als Erdbecken ausgeführt. Dafür wurde bis zu 2,8 Meter Erde ausgehoben und das anfallende Material zur Dammherstellung wiederverwendet. Das Rückhaltebecken hat ein Retentionsvolumen von 2.350 Kubikmeter. Bei einem Starkregenereignis wird das Niederschlagswasser im Becken gesammelt und die Abflussspitze eines 100-jährlichen Ereignisses von 1,48 Kubikmeter pro Sekunde auf 0,15 Kubikmeter pro Sekunde gedrosselt. Die Ableitung erfolgt mittels Rohrleitung in die bestehende Regenwasserkanalisation. Weiteres erfolgte eine Anpassung des bestehenden Feldwegs zu einem „Wasserführenden Weg“ um das Wasser in das Becken zu leiten und für den Siedlungsraum einen 100-jährlichen Hochwasserschutz zu gewährleisten.
Die Finanzierung erfolgt nach dem EU Programm LE14-20 „Ländliche Entwicklung“:
Die Gesamtkosten des Hochwasserschutzes betragen 385.000 Euro. 80%, also 308.000 Euro, der Gesamtkosten werden von EU, Bund und Land Niederösterreich übernommen. Die restlichen 20% (77.000 Euro) werden aus Eigenmitteln der StadtGemeinde Mistelbach finanziert.
Zur Umsetzung des Projektes war es erforderlich, neben dem Tausch von Grundstücken eine Kleinkommassierung in Zusammenarbeit mit der NÖ Agrarbezirksbehörde durchzuführen, da das Gebiet noch nicht kommassiert war und die in der Natur vorhandenen Grundgrenzen nicht mit der digitalen Katastermappe übereinstimmten. Die Kommassierung ist mittlerweile ebenfalls abgeschlossen.