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COVID-19: Erreichbarkeit der StadtGemeinde Mistelbach während der Oster-Feiertage

Copyright StadtGemeinde Mistelbach

09. April 2020

Nachfolgend dürfen wir Sie über die Erreichbarkeit der StadtGemeinde Mistelbach während sowie nach der Oster-Feiertage informieren.

gesamte Osterwoche:
Montag bis Donnerstag:
von 08.00 bis 15.00 Uhr per Telefon (02572/2515-2130) oder per E-Mail (amt@mistelbach.at).

Karfreitag, 10. April:
von 08.00 bis 12.00 Uhr per Telefon (02572/2515-2130) oder per E-Mail (amt@mistelbach.at).

Wochenende:
Für unvorhergesehene Notfälle an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wie z.B. der Besorgung von Medikamenten, können Sie sich telefonisch unter 02572/2515-2130 oder per E-Mail unter amt@mistelbach.at melden.

Nach der Osterwoche:
Ab Dienstag, dem 14. April, stehen die MitarbeiterInnen der StadtGemeinde Mistelbach ebenfalls von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 15.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr per Telefon (02572/2515-2130) oder per E-Mail (amt@mistelbach.at) zur Verfügung. Die einzelnen Abteilungen sind erreichbar, Anliegen per E-Mail sollen jedoch ausschließlich an amt@mistelbach.at gerichtet werden, damit diese auch offiziell einlangen.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Parteienverkehr im Rathaus weiterhin nur eingeschränkt – nämlich nur im Einzelfall bei Gefahr in Verzug bzw. in absoluten Notfällen – von 08.00 bis 12.00 Uhr möglich ist. Wir bitten um Verständnis, dass weniger dringende Anfragen bzw. Anliegen nicht sofort erledigt werden können.

Gemeindeeinrichtungen:
Einzelne Gemeindeeinrichtungen bleiben auch nach dem Osterwochenende bis auf Weiteres geschlossen. Davon betroffen sind unter anderem die Jugendberatungsstelle „YOU.BEST“, die Mutter-Eltern-Beratung, die Schulungsräumlichkeiten der Volkshochschule Mistelbach, die Stadtbibliothek Mistelbach, die Sporthalle, die Städtische Musikschule Mistelbach, sämtliche Turnsäle, das Weinlandbad Mistelbach sowie auch das Wertstoffzentrum (eine Sonderregelung für den Grünschnittsammelplatz ist möglich).

Kurzparkzone:
Die Überwachung der Kurzparkzonen in Mistelbach ist ebenfalls bis auf Widerruf ausgesetzt.

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