02. Februar 2017
In der Sitzung des Gemeinderates der StadtGemeinde Mistelbach am Dienstag, dem 13. Dezember, wurden einerseits Änderungen bzw. Evaluierungen sowie andererseits in manchen Fällen auch Abschaffungen diverser Förderungen der StadtGemeinde Mistelbach für das Jahr 2017 beschlossen. Jene Förderungen, die davon betroffen sind, werden nachfolgend zur allgemeinen Übersicht angeführt:
Förderungen (in alphabetischer Reihenfolge) – für das Jahr 2017:
Elektrofahrrad-Förderung:
Die Elektrofahrrad-Förderung wurde abgeschafft.
Gewerbe-/Lehrlingsförderung:
Die Lehrlingsförderung wurde wie folgt geändert:
„Betrieben, die ihre Zentrale bzw. ihren Betriebshauptsitz in der Großgemeinde Mistelbach haben, und im Gemeindegebiet von Mistelbach Lehrlinge ausbilden, kann eine Förderung in Höhe der für die Lehrlingsentschädigung zu entrichtenden Kommunalsteuer gewährt werden.“ Förderansuchen können nur mehr bis zum 30. Juni des Folgejahres bei sonstigem Verlust der Förderwürdigkeit beantragt werden.
Die Gewerbeförderung wurde ebenfalls abgeschafft.
Solar- und Photovoltaikförderung:
Die Solar- und Photovoltaikförderung wurde aufgrund der geringen Inanspruchnahme abgeschafft.
Wohnbauförderung:
Die Wohnbauförderung wurde ebenfalls abgeschafft.
Nähere Informationen zu weiteren Förderungen:
Informationen zu allen weiteren Förderungen (Stadt-, Landes-, Bundes- und EU-Förderungen) können der Homepage unter www.mistelbach.at/politik-buergerservice/amt/foerderungen entnommen werden.