01. August 2024
Der Nationalrat hat im April mit breiter Mehrheit die Neuauflage des Handwerkerbonus beschlossen. Der Bonus gilt rückwirkend mit 1. März und kann seit dem 15. Juli online eingereicht werden. Die Antragstellung ist zur effizienteren Abwicklung ausschließlich online möglich. Wenn Verwandtschaft und Freunde nicht weiterhelfen können, springt auch die StadtGemeinde Mistelbach ein.
So stehen für die Jahre 2024 und 2025 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Gewährt werden 20% Unterstützung bei Handwerkerrechnungen für den privaten Lebensbereich. Im Jahr 2024 kann man einen Maximalbetrag von 2.000 Euro und im Jahr 2025 einen Maximalbetrag von 1.500 Euro beantragen. Der Bonus gilt rückwirkend mit 1. März und kann seit dem 15. Juli eingereicht werden.
Unterstützung durch Ihre Heimatgemeinde:
Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Gemeindepaket werden insgesamt € 120 Mio zur Verfügung gestellt. Die Gemeinden richten mit diesem Geld für die leichtere Handhabe der ID-Austria eigene Registrierstellen oder Digital-Ansprechpartner ein. Damit vermeiden wir digitale Kluften und helfen den Bürgerinnen und Bürgern bei Behörden- und Amtswegen, die nur digital erledigbar sind.
Bürgerservice der StadtGemeinde Mistelbach hilft bei der Antragsstellung:
Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Dipl.-Ing. Johannes Pressl bietet all jenen Bürgerinnen und Bürgern, die den Antrag zum Handwerkerbonus online nicht stellen können die grundsätzliche Unterstützung durch die Bürgerservicestellen der Gemeinden an: „In den Gemeinden sind wir es gewohnt, unseren Bürgerinnen und Bürgern immer mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und auch bei diversen Antragsstellungen zu helfen. Auch bei der Neuauflage des Handwerkerbonus wird es am Gemeindeamt wieder Unterstützung für all jene geben, die sich bei der Antragsstellung schwertun.“
Für die meistern Bürgerinnen und Bürger sollte die Antragstellung kein weiteres Problem darstellen. Für jene, die Unterstützung brauchen, ist die StadtGemeinde Mistelbach da. In diesem Fall ist es wichtig, die Rechnung, einen amtlichen Lichtbildausweis, den Zahlungsnachweis sowie den IBAN mitzubringen.
Nähere Informationen:
Bürgerservice der StadtGemeinde Mistelbach
Hauptplatz 6
2130 Mistelbach
Tel.: 02572/2515-2130
E-Mail: amt@mistelbach.at
Handwerkerbonus online beantragen:
Den Handwerkerbonus können Sie hier online beantragen: Zur Website und zum Antragsformular