Gleich direkt:

Hauptinhalt:

Hausmüll NICHT in öffentlichen Abfallbehältern entsorgen!

Copyright StadtGemeinde Mistelbach

03. Oktober 2019

Verpackungen, Windeln, kaputte Glühbirnen, ausrangierte Stoffreste oder Zigaretten – in einem Haushalt fällt allerlei Müll an. Der gehört aber ausschließlich in die beim Haushalt bereit gestellten Behälter und darf keinesfalls auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Abfallbehältern entsorgt werden.

Viele Bürger sind der Meinung, ein öffentlich aufgestellter Müllkübel dürfe auch uneingeschränkt gefüllt werden. Doch dem ist nicht so! Nach dem NÖ Abfallwirtschaftsgesetz muss der Hausmüll verpflichtend bei der eigenen Wohnanlage oder dem eigenen Haus zur Abholung bereitgestellt werden.

Die StadtGemeinde Mistelbach macht daher darauf aufmerksam, dass es nicht gestattet ist, den eigenen Hausmüll in öffentlichen Papierkörben zu entsorgen! Denn die Entsorgung von privatem Müll über öffentliche Behälter bedeutet einen enormen Mehraufwand und Mehrkosten für die StadtGemeinde Mistelbach, die letztlich von den Bürgern zu tragen sind.

Strafen bis zu 21.800 Euro:
Wer also seinen privaten Hausmüll über öffentliche Abfallbehälter entsorgt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Das bedeutet, er kann bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt werden und muss mit einer Verwaltungsstrafe von 2.200 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 21.800 Euro, rechnen.

Zum Seitenanfang springen