06. Juni 2019
Da staunten die Mitarbeiter der StadtGemeinde Mistelbach nicht schlecht, als sie in der Kalenderwoche 21 den Hochbehälter 2000 in der Mistelbacher Waisenhausstraße routinemäßig kontrollierten bzw. das Umfeld mähten. Trotz angebrachtem Hinweisschild, dass das Entladen von Müll und Unrat ausdrücklich verboten ist, hat ein Unbekannter bzw. haben mehrere Unbekannte auf einfachem Weg eine große Menge an Grünschnitt sowie auch vereinzelt Restmüll entsorgt. Die StadtGemeinde Mistelbach macht darauf aufmerksam, dass nach Beschluss im Mistelbacher Gemeinderat vom Jahr 2014 Maßnahmen zur Beseitigung von Missständen geregelt sind, in dem der Bürgermeister oder der von ihm Beauftragte, unabhängig von einer Strafe, durch Bescheid die Beseitigung von verursachten Missständen sofort und unter Fristsetzung anordnen und sicherstellen kann. Zuwiderhandlungen stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden gemäß des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG in der jeweils geltenden Fassung vom Bürgermeister bestraft.