03. Dezember 2020
Die Serie illegaler Müllablagerungen innerhalb der Großgemeinde von Mistelbach reißt nicht ab! Erneut liegt ein derartiger Fall vor, diesmal in einem Windschutzgürtel im Gemeindegebiet von Hüttendorf bei der Abzweigung „Zum Hillersberg“. Dort hat ein Unbekannter bzw. haben mehrere Unbekannte auf einfachem Weg eine große Menge an unterschiedlichem Bauschutt entsorgt, der bereits von den Mitarbeitern des Bauhofs der StadtGemeinde Mistelbach eingesammelt wurde.
Die StadtGemeinde Mistelbach macht darauf aufmerksam, dass nach Beschluss im Mistelbacher Gemeinderat vom Jahr 2014 Maßnahmen zur Beseitigung von Missständen geregelt sind, in dem der Bürgermeister oder der von ihm Beauftragte, unabhängig von einer Strafe, durch Bescheid die Beseitigung von verursachten Missständen sofort und unter Fristsetzung anordnen und sicherstellen kann. Zuwiderhandlungen stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden gemäß des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG in der jeweils geltenden Fassung vom Bürgermeister bestraft.