27. April 2023
Die StadtGemeinde Mistelbach gewährt Kindergruppen, die in der Großgemeinde Mistelbach aktiv sind, eine finanzielle Unterstützung für die Durchführungen von mehrtägigen Ausflügen in Höhe von 2.700 Euro. Das waren in den letzten Jahren die Pfadfinder und die Jungschar, die für ihre Ferienlager eine finanzielle Unterstützung erhielten. In der Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, dem 28.März, wurde eine Änderung der Richtlinien für die Subvention der Jugenderholungsfürsorge beschlossen.
Es gelten ab sofort folgende Richtlinien:
o) Der Antragsteller/Die Antragstellerin muss eine Kindergruppe in der Großgemeinde Mistelbach sein, die sich regelmäßig mindestens zweimal im Monat trifft.
o) Das Höchstalter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer darf 15 Jahre bei der Abhaltung des Ferienlagers nicht übersteigen.
o) Der Hauptwohnsitz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer muss in Mistelbach sein.
o) Die Dauer muss mindestens zwei Übernachtungen, darf aber höchstens drei Wochen (21 Tage plus ein Tag An- und Abreise) betragen.
o) Bei 25 Kindern wird eine Begleitperson zusätzlich als Teilnehmerin/Teilnehmer bewertet.
o) Das Reiseziel muss mindestens 20 Kilometer entfernt sein.
o) Die Subvention wird wie folgt berechnet: Ein Tag x eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer = ein Punkt. Der für diese Subvention vorgesehene Betrag in Höhe von 2.700 Euro wird entsprechend der Gesamtpunktezahl aller Einreichungen auf die einzelnen Kindergruppen aufgeteilt.
Der Antrag muss spätestens Ende der Sommerferien im Fachbereich Kultur und Generationen generationen@mistelbach.at eingebracht werden.
Nähere Informationen:
StadtGemeinde Mistelbach
Fachbereich Generationen
Petra Riepl
Hauptplatz 6
2130 Mistelbach
Tel.: 02572/2515-5271
E-Mail: generationen@mistelbach.at