01. März 2018
2017 hat die Arbeiterkammer-Bezirksstelle insgesamt mehr als zwei Millionen Euro für Arbeitnehmer der Region erstritten. „Das umfasst sowohl die Steuerrückholaktion als auch den Konsumentenschutz. Den größten Brocken macht naturgemäß unsere Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz oder in sozialrechtlichen Fragen aus“, so der Leiter der Bezirksstelle Mistelbach Rudolf Westermayer. Insgesamt haben sich im vergangenen Jahr über 4.000 Menschen an die Bezirksstelle gewandt. „Das zeigt, wie wichtig wir als regionale Anlaufstelle in allen Lebenslagen sind“, so Westermayer weiter. Dieses Profil habe man auch mit zahlreichen Veranstaltungen geschärft. „So greifen auch Schulen vermehrt auf unser Wissen zurück“, sagt der Bezirksstellenleiter und nennt auch die zahlreichen Bewerbungstrainings, die Arbeiterkammer-Experten im Vorjahr in Schulen des Bezirks durchgeführt haben.
Beispiel:
Eine Praktikantin aus dem Bezirk Mistelbach wurde während ihres Praktikums krank. Das böse Erwachen kam aber mit der Abrechnung. Der Arbeitgeber überwies ihr rund 400 Euro für einen Monat Arbeit. Das machte die Praktikantin skeptisch, weshalb sie sich an die Arbeiterkammer-Bezirksstelle Mistelbach wandte: „Wir kontrollierten die Endabrechnung und stellten fest, dass der Arbeitgeber nur jene Zeit entlohnte, die die Praktikantin auch tatsächlich gearbeitet hatte“, erzählt Bezirksstellenleiter Rudolf Westermayer. Weder der Krankenstand wurde ausbezahlt, noch die anteiligen Sonderzahlungen und die Urlaubsersatzleistung. „Obwohl wir dem Arbeitgeber die Rechtslage erklärten, bezahlte er erst, als er nach Rücksprache mit der Wirtschaftskammer dieselbe Information erhielt“, so Westermayer. Die Praktikantin konnte sich dann noch über fast 700 Euro freuen.
Jahresbilanz 2017 der Bezirksstelle Mistelbach in Zahlen:
Beratungen: 4.245
Im Arbeits- und Sozialrecht eingebracht: 1.673.718 Euro
Davon Insolvenzvertretung: 869.134 Euro
Für die Mitglieder insgesamt erreicht: 2.196.971,86 Euro
51 Mio. Euro für Beschäftigte in ganz Niederösterreich:
Landesweit hat die Arbeiterkammer Niederösterreich 51 Millionen Euro für Arbeiterkammer-Mitglieder allein im Arbeits- und Sozialrecht erstritten. „Das ist Geld, das den Beschäftigten zusteht und ihnen aus vielerlei Gründen vorenthalten wurde“, sagt Kammerrat Peter Schaludek. Die Bandbreite der Fälle, in denen die Arbeiterkammer Niederösterreich ihre Mitglieder vertreten hat, spiegelt die Probleme in der Arbeitswelt wieder: nicht ausbezahlte Überstunden, ungerechtfertigte Entlassungen, Bezahlung unterhalb des Kollektivvertrags, nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter oder Abfertigungen. Aber auch zum Thema Arbeitslosenversicherung, Pension und Krankheit gibt es viele Anfragen. „Hier kommt laufend Hilfe und Unterstützung von unseren Experten, die für die Betroffenen im Einsatz stehen“, so der Kammerrat.
Erfolge für Arbeiterkammer bei Entgeltfortzahlung ab 1. Juli:
Landesweit gab es besonders viele Anfragen zum Thema Krankenstand. Immer wieder sind Arbeitnehmer im Krankenstand mit mehr oder weniger freiwilligen Beendigungen der Arbeitsverhältnisse konfrontiert. Wird ein Beschäftigter krank, kommt von Unternehmen das Thema einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses ins Spiel. „So wollen sich manche Arbeitgeber Lohn und Gehalt für die Mitarbeiter während des Krankenstandes sparen“, schildert Schaludek. „Die Kosten werden stattdessen auf die Allgemeinheit, also die Krankenkassen, abgewälzt.“
Arbeiterkammer und Österreichsicher Gewerkschaftsbund haben daher stets gefordert, dass auch bei einvernehmlichen Lösungen im Krankenstand eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu leisten ist. Dieser Druck hat gewirkt, mit 1. Juli werden rechtliche Änderungen wirksam. „Wird ein Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einem Krankenstand aufgelöst, muss der Arbeitgeber volle Entgeltfortzahlung leisten“, sagt Schaludek. Diese Entgeltfortzahlung beträgt ab 1. Juli im Krankenstand bereits ab einem Dienstjahr bis zu acht Wochen – und zwar für Arbeiter wie für Angestellte. Bisher galt die Entgeltfortzahlung im Krankenstand von acht Wochen erst nach fünf Arbeitsjahren.