23. November 2023
Der Gemeinderat der StadtGemeinde Mistelbach beabsichtigt für alle Katastralgemeinden den Bebauungsplan (GZ. 10.920-23/03) abzuändern. Die Änderungen beziehen sich nur auf die textlichen Festlegungen der Bebauungsbestimmungen.
Der Entwurf dazu wird gemäß § 34 Abs. 1 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von Dienstag, dem 17. Oktober bis Dienstag, dem 28. November, von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Bauamt der StadtGemeinde Mistelbach zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Bei telefonischer Voranmeldung (Tel. 02572/2515-5415) ist die Einsicht auch außerhalb der Parteienverkehrszeiten möglich.
Außerdem besteht die Möglichkeit in dieser Zeit auf der Homepage der Stadt unter www.mistelbach.at/politik-buergerservice/amt-ansprechpartner/amtstafel/ in die Unterlagen Einsicht zu nehmen.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Die Verfasserin/Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass ihre/seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.