22. April 2021
Der Gemeinderat der StadtGemeinde Mistelbach beabsichtigt für die Katastralgemeinden Eibesthal, Hüttendorf, Kettlasbrunn, Lanzendorf, Mistelbach und Siebenhirten den Bebauungsplan abzuändern und digital neu darzustellen und die Bebauungsvorschriften zu überarbeiten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes für die oben beschriebene Plandarstellung wird gemäß § 34 Abs. 1 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit
von Dienstag, dem 16. März bis Dienstag, dem 27. April
von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr im Bauamt der StadtGemeinde Mistelbach zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Bei telefonischer Voranmeldung (Tel.: 02572/2515-5415) ist die Einsicht auch außerhalb der Parteienverkehrszeiten möglich. Auf die jeweiligen COVID-19-Schutzbestimmungen wird hingewiesen. Außerdem besteht die Möglichkeit, in dieser Zeit auf der Homepage der StadtGemeinde Mistelbach unter www.mistelbach.at/politik-buergerservice/amt-ansprechpartner/amtstafel/ in die Unterlagen Einsicht zu nehmen.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.
Der Bürgermeister
Erich Stubenvoll
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