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Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf: Gesamte Besuchszeit nutzen und so Wartezeiten vermeiden

Foto zur Verfügung gestellt (v.l.n.r.): Das Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf bittet die gesamte Besuchszeit von 14.00 und 18.00 Uhr auszunutzen, um Wartezeiten und Menschenansammlungen zu vermeiden

17. Juni 2021

Seit Mai sind wieder Besuche in den Landeskliniken erlaubt. Um Staus bzw. Menschenansammlungen zu Beginn der Besuchszeit zu vermeiden, bittet das Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf die gesamte Besuchszeit von 14.00 bis 18.00 Uhr für den Besuchsantritt zu nutzen.

In den NÖ Landeskliniken gilt aufgrund der neuen 4. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung von Donnerstag, dem 10. Juni, folgende neue Besucherregelung:
Pro Patient/Patientin ist ein Besucher/eine Besucherin pro Tag erlaubt! Ausnahmen gelten für folgende Bereiche: Palliativstationen, Kinderabteilungen, Geburtenstationen und bei besonderen Erfordernissen nach Rücksprache. BesucherInnen müssen geimpft, getestet oder genesen sein. Für alle drei „Gs“ – geimpft, getestet oder genesen – muss ein rechtlich anerkannter Nachweis erbracht werden. Das durchgehende Tragen einer FFP 2-Maske ist Pflicht.

Besuche sind im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr möglich, im Ausmaß von höchstens 30 Minuten. Da es gerade um 14.00 Uhr und auch schon davor immer wieder zu Wartezeiten und Menschenansammlungen im Eingangsbereich kommt und aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen die Mindestabstände gegeben sein müssen, ist ein Einlass ins Klinikum zur weiteren Registrierung erst kurz vor Beginn der Besuchszeit möglich.

Die Klinikleitung Ärztlicher Direktor Dr. Christian Cebulla, Interim. Pflegedirektorin DGKP Gabriele Rudorfer, akad. PD und Kaufmännische Direktorin Jutta Stöger, MSc appelliert an alle Besucherinnen und Besucher, den Zeitraum von 14.00 bis 18.00 Uhr für den Besuchsantritt zu nutzen und möglichst nicht schon zu Beginn bzw. schon weit vor dem Einlasszeitpunkt ins Klinikum zu kommen: „Besuche sind in diesen vier Stunden jederzeit möglich. Wenn Sie nicht gleich zu Beginn kommen, ist auch kaum mit Wartezeiten bei der Zutrittskontrolle zu rechnen und der Besuch bei Ihren Angehörigen kann so wesentlich stressfreier beginnen.“

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