21. April 2022
Die Corona-Fallzahlen gehen langsam zurück und auch die Corona-Ampel des Bundesministeriums steht für Niederösterreich nach einigen Monaten wieder auf orange. Darauf reagiert die Kollegiale Führung des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf. Seit Freitag, dem 15. April, gelten daher neue Besuchsregelungen.
Folgende Besuchsregelungen gelten nun im Landesklinikum:
o) Ein Besucher/Eine Besucherin pro Tag pro Patient/pro Patientin
o) 3G-Regelung: Genesen, geimpft oder getestet (PCR-Testergebnis nicht älter als 72 Stunden, Antigentest
einer befugten Stelle nicht älter als 24 Stunden)
o) Höchstens zwei Personen pro Tag zur Begleitung unterstützungsbedürftiger Patientinnen und Patienten
(z.B.: ältere gebrechliche Person, Demenz, Blinde, …) und zur Begleitung oder zum Besuch
minderjähriger PatientInnen.
o) Höchstens eine Person zur Begleitung bei Untersuchungen während der Schwangerschaft und zum
Besuch nach einer Entbindung.
o) Ausgenommen sind Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur
Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.
o) Eine Ausnahme von der 3G-Regel besteht bei der Begleitung zur Entbindung. Weitere begründete
Ausnahmen können ausschließlich nach Absprache mit der ärztlichen Direktion der Klinik vereinbart
werden.
Das Tragen einer FFP2-Maske ist im Klinikum weiterhin verpflichtend!