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Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf: Neue Besuchsregelungen seit Freitag, 15. April

Foto zur Verfügung gestellt: Am Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf ist seit Freitag, dem 15. April, pro Patient/pro Patientin ein Besucher/eine Besucherin pro Tag erlaubt. Für Besucherinnen und Besucher gilt die 3G-Regel

21. April 2022

Die Corona-Fallzahlen gehen langsam zurück und auch die Corona-Ampel des Bundesministeriums steht für Niederösterreich nach einigen Monaten wieder auf orange. Darauf reagiert die Kollegiale Führung des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf. Seit Freitag, dem 15. April, gelten daher neue Besuchsregelungen.

Folgende Besuchsregelungen gelten nun im Landesklinikum:
o) Ein Besucher/Eine Besucherin pro Tag pro Patient/pro Patientin
o) 3G-Regelung: Genesen, geimpft oder getestet (PCR-Testergebnis nicht älter als 72 Stunden, Antigentest
        einer befugten Stelle nicht älter als 24 Stunden)
o) Höchstens zwei Personen pro Tag zur Begleitung unterstützungsbedürftiger Patientinnen und Patienten
        (z.B.: ältere gebrechliche Person, Demenz, Blinde, …) und zur Begleitung oder zum Besuch
        minderjähriger PatientInnen.
o) Höchstens eine Person zur Begleitung bei Untersuchungen während der Schwangerschaft und zum
        Besuch nach einer Entbindung.
o) Ausgenommen sind Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur
        Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.
o) Eine Ausnahme von der 3G-Regel besteht bei der Begleitung zur Entbindung. Weitere begründete
        Ausnahmen können ausschließlich nach Absprache mit der ärztlichen Direktion der Klinik vereinbart
        werden.

Das Tragen einer FFP2-Maske ist im Klinikum weiterhin verpflichtend!

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