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Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf: Schrittweise Wiederaufnahme des regulären Betriebes

Copyright Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf/Robert Herbst: Das Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf fährt schrittweise wieder den regulären Betrieb hoch, jedoch nur mit Schutzmaßnahmen für Patienten und Mitarbeiter

14. Mai 2020

Das Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf hat am Dienstag, dem 5. Mai, mit dem langsamen Hochfahren des Regelbetriebes begonnen. Die Öffnung der Ambulanzen erfolgte nur als Terminambulanzen und auch geplante Operationen fanden seit diesem Zeitpunkt wieder regelmäßig statt. „Es werden nun im ersten Schritt die verschobenen tagesklinischen Eingriffe und Operationen mit kurzer postoperativer Aufenthaltsdauer abgearbeitet. So soll eine vorsichtige Rückkehr in den Normalbetrieb gewährleistet werden, jedoch ohne die notwendigen Schutzmaßnahmen bzgl. COVID-19 außer Acht zu lassen“, so Landeshauptfrau-Stellvertreter Dr. Stephan Pernkopf.

Daher werden z.B. Patientinnen und Patienten mit geplanten Operationen am Tag vor der Operation einem COVID-19-Test unterzogen, müssen sich danach in Selbstisolation begeben und nur bei einem negativen Ergebnis kann eine Aufnahme und Operation erfolgen. Für Patienten, die akut ins Klinikum kommen, gibt es Abklärungsstationen, auf denen sie bis zum Vorliegen eines COVID-19-Testergebnisses in Quarantäne bleiben. Außerdem hat jeder Patient bzw. jede Patientin eine Mund-Nasenschutzmaske zu tragen sowie beim Betreten des Klinikums eine Händedesinfektion vorzunehmen und auf mindestens zwei Meter Abstand zu achten. Zusätzlich wird beim Betreten des Landesklinikums eine Temperaturkontrolle durchgeführt.

In der Laborambulanz werden derzeit weiterhin keine Routine-Untersuchungen vorgenommen.

Primär ist immer der Hausarzt der erste Ansprechpartner für gesundheitliche Fragen, eine Vorstellung in einer Ambulanz des Landesklinikums ist grundsätzlich nur mit einer Zuweisung eines niedergelassenen Arztes oder Facharztes vorgesehen (ausgenommen in Notfällen). Bei Fragen oder Unsicherheiten wird auch geraten, sich zuerst an die telefonische Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 zu wenden.

Die Akutversorgung ist von der oben genannten Regelung nicht betroffen und unverändert rund um die Uhr weiterhin gewährleistet, das Besuchsverbot bleibt bis auf weiteres aufrecht.

Im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf fanden selbstverständlich auch während der Zeit des eingeschränkten Betriebes dringliche Operationen und Behandlungen, wie z.B. Operationen bei Krebs, nach Unfällen, Herzkatheter-Untersuchungen sowie auch Chemotherapien statt, um Patientinnen und Patienten bestmöglich zu versorgen.

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