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Mistelbacher Wald – ein jährliches Memorandum

Copyright StadtGemeinde Mistelbach

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02. September 2021

Marktrichter Paul Oberhoffer (1624 – 1704) und seine verdienstvollen Mitstreiter Paul Piechler (Oberholzförster), Johann Stigholzer (Unterholzförster) Johann Josef Schnitzenbaum (k.k.n.ö. Regierungssekretär) sowie Dr. Georg Wochinitz (Rechtsanwalt) verdanken wir, dass sich der Mistelbacher Wald heute im Eigentum der Gemeinde Mistelbach befindet.

1606 nahm Fürst Gundackher von Liechtenstein den Gemeindewald in unbeschränkten Besitz, er gestattete den Einwohnerinnen und Einwohnern lediglich Holz und Streu aus dem Wald zu holen, was eine Zeit lang seitens der Gemeinde geduldet wurde. Das Verhältnis des Marktes Mistelbach zur Herrschaft Wilfersdorf unter Hartmann von Liechtenstein war aufgrund der ungerechtfertigten Besitznahme des Gemeindewaldes sehr getrübt. Am 19. März 1666 begann der denkwürdige Waldprozess.

Die Mistelbacher überreichten Kaiser Leopold I. in Wien kniend ein Memorandum, im März 1667 entschied jedoch die niederösterreichische Regierung zugunsten Liechtensteins. Die Mistelbacher ließen nicht locker, sie ließen den Prozess wieder aufleben, mussten sich jedoch viele Schikanen gefallen lassen. Marktrichter Paul Oberhoffer und seine Mitstreiter wurden sogar inhaftiert.

Am 31. August 1677 musste Hartmann von Liechtenstein den Wald der Gemeinde Mistelbach zurückstellen. Nach 71 Jahren war der Wald wieder im Gemeindeeigentum. Die Revisionsbeschwerde des Fürsten Hartmann von Liechtenstein wurde mit 21. Jänner 1679 abgewiesen. Es gab danach noch viele Streitigkeiten sogar mit Inhaftierungen, doch mit 26. Jänner 1682 endete dieser jahrzehntelange Prozess um den Gemeindewald, der auch große Unkosten verursachte, endgültig.

1686 wurde eine Gedenkschrift über den Waldprozess verfasst, die zum ewigen Gedächtnis jährlich einmal verlesen werden sollte. Dieses Gedenken gab es jedoch nur fünfmal, nämlich 1698, 1729, 1750, 1761 und 1779.

Erst 1911 wurde bei der damaligen Jäger-Waldhütte, heute Forsthaus, ein Denkmal mit folgender Inschrift errichtet: Zur Erinnerung an die denkwürdige Waldübergabe am 5. April 1679 an die Gemeinde unter dem Marktrichter Paul Oberhoffer.

Die Mistelbacherinnen und Mistelbacher verfügen durch die mutigen und beherzten Taten dieser besonders verantwortungsbewussten Gemeindepolitiker über ein großes Waldgebiet, das sorgsam zu bewirtschaften und als Naherholungsgebiet zu nutzen ist. Die derzeit stattfindenden Klimaänderungen veranschaulichen uns deutlich den Wert unseres Waldes und unserer Bäume, Naturgüter, die unserer besonderen Wertschätzung und Pflege bedürfen – denn wir brauchen unsere GRÜNE LUNGE mehr denn je!

Quelle:
Christa Jakob, Kulturdenkmäler Mistelbach Band 1, Denkmal Paul Oberhoffer, Seiten 368-371, Mistelbach 2015

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