22. September 2022
Nachdem sich nun die (Fach-)Hochschulen und Universitäten für das Wintersemester rüsten, wird es auch für die Studierenden Zeit, ihren Versicherungsstatus zu überprüfen. Denn gerade für Studierende bietet die Österreichische Gesundheitskasse hier leistbare Möglichkeiten.
Kostenlose Mitversicherung:
Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und einem nachgewiesenen Bezug der Familienbeihilfe können Studierende die kostenlose Mitversicherung nutzen. Besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, muss ein Nachweis des Schulbesuchs bzw. des Studiums erbracht werden sowie ab dem zweiten Studienjahr ein Erfolgsnachweis (mindestens acht positive Semesterwochenstunden oder 16 ETCS-Punkte für das vorherige Studienjahr).
Selbstversicherung für Studierende:
Für Studierende, die keine Möglichkeit der Mitversicherung haben, bietet die ÖGK eine begünstigte Selbstversicherung zu einem leistbaren Betrag. Damit ist ein umfassender Versicherungsschutz in der Krankenversicherung gegeben und die Studierenden können ohne finanzielle Sorgen ärztliche Hilfe oder eine Behandlung im Krankenhaus sowie Medikamente in Anspruch nehmen. Der monatliche Beitrag dafür beträgt nur 64,78 Euro (Stand 2022). Die Voraussetzungen für diese Selbstversicherung sind unter anderem: gewöhnlicher Aufenthalt im Inland, günstiger Studienerfolg im Sinne des Studienförderungsgesetzes, kein abgeschlossenes Hochschulstudium. Der Antrag kann in jedem Bundesland, in dem sich der gewöhnliche Aufenthalt während des Studiums befindet, bei der ÖGK gestellt werden – entweder schriftlich oder online mittels Handysignatur.
Alle Informationen sowie Informationsbroschüren zur Selbstversicherung für Studierende stehen zum Download unter www.gesundheitskasse.at zur Verfügung.
Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung:
Wer neben dem Studium eine geringfügige Beschäftigung ausübt, hat die Möglichkeit für die Dauer des Arbeitsverhältnisses anstelle der Selbstversicherung für Studierende eine Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung abzuschließen. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2022 bei 485,85 Euro pro Monat. Mit dem monatlichen Betrag von 68,59 Euro (Stand 2022) ist man bei dieser Art der freiwilligen Selbstversicherung sowohl kranken- als auch pensionsversichert.
ÖGK-Tipp:
Rechtzeitig den Krankenversicherungsschutz klären, damit es für Jungstudierende nicht zu einem sorgenvollen Erwachen beim Start in den neuen Lebensabschnitt gibt. Die Selbstversicherung beginnt mit dem Tag der Antragstellung bzw. schließt unmittelbar nach Beendigung der Mitversicherung an, wenn der Antrag innerhalb von sechs Wochen bei der ÖGK einlangt.
Auch vor Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums im Ausland ist es sinnvoll, sich rechtzeitig bei der ÖGK über Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes sowie den Leistungsumfang im jeweiligen Land zu erkundigen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.