29. April 2021
Zahlreiche heimische Unternehmen weisen Corona-bedingte Rückstände von Sozialversicherungsbeiträgen auf. Diese sind nun Schritt für Schritt abzubauen, ohne die Betriebe in ihrer Existenz zu gefährden. Die Basis dafür ist ein zukunftsorientiertes Unterstützungspaket (Zwei-Phasen-Modell), das der Gesetzgeber beschlossen hat und die Österreichische Gesundheitskasse nun zur Ausführung bringt.
Erstes Zahlungsziel: Mittwoch, 30. Juni 2021
Es ist gesetzlich vorgesehen, dass die Corona-bedingten Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 bis Mittwoch, dem 30. Juni, zu begleichen sind. Ist dies aus Gründen der Unternehmensliquidität nicht möglich, gewährt die ÖGK Ratenzahlungen. In einem ersten Schritt ist dies bis Ende September 2022 möglich.
Zahlungsinformation und Beratungsangebot:
Die ÖGK verschickt im Hinblick auf die nahende Zahlungsfrist in den nächsten Tagen an die heimischen Betriebe eine erste Zahlungsinformation. Diese gibt den Unternehmen einen aktuellen Überblick über ihre ausstehenden Beiträge. Dadurch ermöglicht sie eine frühzeitige Planung, wie die Corona-bedingten Beitragsrückstände unter Berücksichtigung der finanziellen Situation abgebaut werden können. Die ÖGK berät die Betriebe dabei gerne. Eine tagesaktuelle Kontoinformation ist auf dem Kundenportal WEBEKU verfügbar.
Ratenanträge möglich:
Ist nach erfolgtem Kassensturz absehbar, dass die ausstehenden Beiträge bis Mittwoch, dem 30. Juni, nicht zur Gänze beglichen werden können, kann ein Ratenansuchen gestellt werden. Ein elektronischer Antrag steht ab Dienstag, dem 1. Juni, in WEBEKU zur Verfügung.
Die Beiträge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kurzarbeit, Risikofreistellung oder Absonderung sind allerdings von Stundungen bzw. Ratenvereinbarungen ausgenommen – diese Unterstützungsleistungen an die Unternehmen beinhalten ja auch die Sozialversicherungsbeiträge. Sie sind verpflichtend bis zum 15. des auf die Beihilfenzahlung zweitfolgenden Kalendermonates zu entrichten. Erfolgt dies nicht, können Ratenansuchen nicht bewilligt werden.
Auf der Seite der Betriebe:
Mehrere Maßnahmenpakete der Bundesregierung haben bislang dazu beigetragen, die heimischen Betriebe bestmöglich in der Pandemie zu unterstützen. Auch die ÖGK steht den Unternehmen seit Beginn der COVID-19-Krise zur Seite – sie hat z.B. bis dato abertausende Stundungsanträge und Ratenvereinbarungen auf unbürokratische Weise im Sinne der Dienstgeber erledigt und wird auch in Zukunft offen sein für Ratenvereinbarungen, die betroffenen Betrieben Erleichterung bringen.