24. August 2023
Die Firma EVG Energieversorgung Green Gas Gabmeier GmbH möchte zwischen Mistelbach und Siebenhirten eine Biogasanlage errichten. Das Amt der NÖ Landesregierung hat die StadtGemeinde Mistelbach Ende Juli informiert, dass es einen Antrag zum Bau einer Biogasanlage gibt. Die StadtGemeinde Mistelbach kann im Rahmen des Feststellungsverfahrens zur UVP-Pflicht eine Stellungnahme abgeben.
Die EVG Energieversorgung Green Gas Gabmeier GmbH hatte am Donnerstag, dem 27. Juli, beim Amt der NÖ Landesregierung einen Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) für die geplante Biogasanlage im Gemeindegebiet Mistelbachs gestellt und Projektunterlagen übermittelt. Die StadtGemeinde Mistelbach wurde eingeladen, binnen 14 Tagen dazu eine Stellungnahme zu übermitteln. Aufgrund der Dringlichkeit wurde das Thema der geplanten Biogasanlage in der Gemeinderatssitzung vom Donnerstag, dem 3. August, behandelt.
Biogasanlage in Planung
Die Unterlagen sehen die Errichtung einer Biogasanlage inklusiver Errichtung einer Gasaufbereitung und einer Biomethan-Tankstelle sowie einer Co2-Aufbereitung und eines Blockheizkraftwerkes auf dem Grundstück Nr. 604 der Katastralgemeinde zwischen Siebenhirten und Mistelbach vor. In der Biogasanlage werden die Substrate und Abfälle wie zum Beispiel Mähgut, Ernte- und Verarbeitungsrückstände, Lebensmittelreste, Molkereiabfälle sowie Fest- und Flüssigmist sowie Gülle vergoren. Dadurch wird Gas produziert, welches auf Erdgas-Qualität aufbereitet und ins öffentliche Netz eingespeist werden soll. Entsprechend der Projektbeschreibung soll eine Substratmenge von 71.000 t/Jahr eingesetzt werden, 34.500 Tonnen (UVP-Grenze 35.000 t) sind als Abfälle deklariert.
Das Projekt war bekannt, aber weder im Gemeinderat noch in der Bevölkerung wurde es bis jetzt offiziell vorgestellt. Bürgermeister Erich Stubenvoll stellte daher in der Gemeinderatssitzung am 3. August den Antrag, eine Stellungnahme abzugeben, dass aus Sicht der Stadtgemeinde eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sinnvoll und notwendig erscheint. Die UPV dient dazu, Auswirkungen auf Klima, Lebensräume und Luft festzustellen und zu bewerten sowie die Bürgerinnen und Bürger über das Projekt zu informieren. Die StadtGemeinde Mistelbach äußert weiters Bedenken im Hinblick auf den steigenden Verkehr, die Geruchsemissionen und das Landschaftsbild. Bei 71.000 t Substratanlieferung und 58.000 t Gärresten (Düngemittel), die pro Jahr dort verbrannt werden sollen, kommt es zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung im nördlichen Gebiet von Mistelbach.
Offene Fragen zum Bauvorhaben
Die Erschließung der Anlage ist über die L 46 vorgesehen. Dabei ist durch eine fehlende Anbindung an das Bahnnetz lediglich der Transport per LKW über die südliche Umfahrung von Mistelbach sowie über die nördlichen Katastralgemeinden Frättingsdorf, Hörersdorf und Siebenhirten geplant, was ein enormes Verkehrsaufkommen für diese Ortschaften bedeuten würde. Die im Projekt beschriebene „gute Anbindung ohne Ortschaften durchqueren zu müssen“ ist nur von Süden über die Umfahrung von Mistelbach möglich.
Die Entfernung zur nächsten Wohnverbauung in Mistelbach und Siebenhirten beträgt nicht wie in der Projektbeschreibung angegeben 1,6 km, sondern lediglich 1,1 km. Die Wohngebiete im Umfeld müssten möglicherweise eine starke Geruchsbelästigung in Kauf nehmen, da die geplante Biogasanlage in den Hauptwindrichtungen von Mistelbach und Siebenhirten liegen würde. Einzelne Bewohnerinnen und Bewohner haben bereits Bedenken vorgebracht. Die StadtGemeinde Mistelbach nimmt diese Sorgen sehr ernst und will im Bürgerinteresse die Vor- und Nachteile einer Biogasanlage genau prüfen und abwägen. Eine interne Informationsrunde sowie eine Standortdiskussion findet mit der EVG Energieversorgung Green Gas Gabmeier GmbH und Mitgliedern des Gemeinderats Ende August statt. Eine weitere Forderung der StadtGemeinde Mistelbach wird das Abhalten einer Bürgerinformationsveranstaltung sein.
Örtliches Entwicklungskonzept
Im derzeit in Überarbeitung befindlichen Örtlichen Entwicklungskonzept der Stadt Mistelbach wurde (mangels Informationen des Projektwerbers) ein Standort für eine Biogasanlage nicht untersucht und bewertet und die StadtGemeinde Mistelbach sieht im gegenständlichen Bereich keine betriebliche Entwicklung vor. Mit der Biogasanlage ist das Landschaftsbild zweifelsohne beeinträchtigt, insbesondere da ein beträchtlicher Niveauunterschied zum Grundstück vorliegt und somit Einschneidungen und Anschüttungen im natürlichen Gelände gegeben sein werden. Es wurde von EVG Energieversorgung Green Gas Gabmeier GmbH keine Standortsuche im Vorfeld mit den Fachplanern der StadtGemeinde durchgeführt.
Die StadtGemeinde Mistelbach hält Sie auf dem Laufenden, sobald es neue Erkenntnisse gibt.