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Tote Henne in der Zaya

Foto zur Verfügung gestellt

14. Mai 2021

Mehrere junge Familien aus Ebendorf sind am Samstag, dem 20. März, dem Aufruf von Klaudia Graf vom „Kultur- und Verschönerungsverein Ebendorf“ gefolgt. Sie haben sich zum Sammeln von gesetzwidrig weggeworfenem oder abgelagertem Müll entlang der Zaya getroffen. Nebst den Erwachsenen waren auch viele Kinder mit großem Engagement mit dabei.

Zu den „Klassikern“ gehören Alu-Dosen, Plastikflaschen, Verpackungs- und Speisereste aus der Systemgastronomie sowie – leider in letzter Zeit immer häufiger – gut gefüllte Hunde-Gackerl-Sackerl. Die Mitglieder des Verschönerungsvereins kennen das seit vielen Jahren, gewöhnen kann und will man sich daran trotzdem nicht.

Die fleißigen Sammlerinnen und Sammler staunten nicht schlecht, als an der Bachböschung eine tote Henne aufgefunden wurde. Mag. Georg Schiller, Berufs-Offizier und Vater von drei Söhnen, nahm sich der ungustiösen Sache an. Es wurde nicht nachgeforscht, wie die Henne zur Zaya gelangt ist, die vielfältigen Möglichkeiten reichen jedenfalls von Fuchs bis zum Menschen.

„Es mutet schon recht seltsam an, dass im persönlichen Gespräch niemand zugibt, Müll einfach weg zu werfen. Egal ob beim Spaziergang oder aus dem fahrenden Auto. Und vielen Menschen ist nicht bewusst, dass man dafür auch eine empfindliche Strafe, nämlich bis zu 2.200 Euro, wegen des Vergehens nach §11 NÖ 1992 riskiert“, ist Ebendorfs Ortsvorsteher Ing. Herbert Johann Hawel verärgert.

Bei gesetzwidrigen Müll- und Schutt-Ablagerungen sind häufig auch gefährliche Stoffe dabei. Daher kann der § 79 Bundes-Abfallwirtschaftsgesetz zur Anwendung kommen, wo der Strafrahmen sogar bis 8.400 Euro reicht.

Illegale Ablagerungen in der Natur, z.B. in Windschutzgürteln, sind nach dem NÖ Naturschutzgesetz ebenfalls mit hohen Summen zu bestrafen.

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