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„Verbesserungsvorschläge sind kein Entlassungsgrund“: Arbeiterkammer-Arbeitsrechtsbilanz des Bezirkes Mistelbach

Foto zur Verfügung gestellt (v.l.n.r.): Arbeiterkammer-Rechtsschutzexperte Peter Scherz, Arbeiterkammer-Bezirksstellenleiter Rudolf Westermayer und Arbeiterkammer-Kammerrat Franz Leidenfrost

23. Februar 2017

2016 forderte die Arbeiterkammer Mistelbach für 76 Arbeitnehmer ausstehende Löhne und Gehälter ein. „Leider haben es einige Arbeitgeber auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen“, sagt Bezirksstellenleiter Rudolf Westermayer. Für die Arbeitnehmer des Bezirks konnten 259.792 Euro an Entgeltnachzahlungen erreicht werden. Weiters wurden 1.927.940 Euro für 167 Arbeitnehmer aus 15 insolventen Betrieben gesichert.

Beispiel:
In einer internen Firmensitzung macht eine Consulterin Vorschläge für eine bessere Zusammenarbeit. Wenige Tage später erhält die Angestellte per E-Mail die fristlose Entlassung. Nach dem ersten Schock wendet sich die 38-Jährige an die Arbeiterkammer Bezirksstelle Mistelbach. Für Bezirksstellenleiter Rudolf Westermayer steht sofort fest: „Die Entlassung ist nicht gerechtfertigt. Die Angestellte hat keinen Grund gesetzt.“ Entlassungsgründe für Angestellte sind im Angestelltengesetz geregelt. Ein Angestellter liefert z.B. einen Entlassungsgrund, wenn er ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund für „längere“ Zeit die Arbeit unterlässt oder diese beharrlich verweigert „Bei uns wird zwischen Entlassung und Kündigung unterschieden. Wir sprachen mit dem deutschen Chef und erklärten ihm, dass Verbesserungsvorschläge kein Entlassungsgrund sind“, schildert Rudolf Westermayer und ergänzt: „Der Chef sah das auch ein und machte die fristlose Entlassung rückgängig.“ Der entgangene Lohn und die Sonderzahlungen in der Höhe von 16.800 Euro brutto wurden bezahlt, die 38-Jährige arbeitet wieder in ihrem alten Job.

Jahresbilanz 2016 – Bezirk Mistelbach:
Arbeits- und sozialrechtliche Beratungstätigkeit:
Beratungen (persönlich, telefonisch, schriftlich): 1.119
Interventionen beim Arbeitgeber: 76
Kostenloser Rechtsschutz: 33
Außergerichtlich eingebracht: 186.169 Euro
Gerichtlich eingebracht: 73.623 Euro
Insolvenzvertretung: 1.927.940 Euro
Gesamt: 2.187.732 Euro

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