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Versteigerung einer Hangrutsche

Copyright StadtGemeinde Mistelbach

01. Juli 2021

Die Spielgeräte auf den Spielplätzen der StadtGemeinde Mistelbach werden jährlich von einer Prüfgesellschaft überprüft. Die Anforderungen an die Sicherheit der Spielgeräte sind zum Schutz der Kinder auf öffentlichen Spielplätzen sehr hoch. Spielgeräte, die auf öffentlichen Spielplätzen nicht mehr zulässig sind, könnten im privaten Bereich durchaus noch genutzt werden. Nach der vorjährigen Sicherheitsüberprüfung musste die gelbe Hangrutsche vom Spielplatz Rodelhügel hinter der Volksschule ersetzt werden. Es besteht nun die Möglichkeit für Interessierte, diese Hangrutsche zu ersteigern. Wenn Sie Interesse haben, geben Sie bitte den Betrag, den Sie bereit sind zu zahlen, bis Freitag, dem 2. Juli, mit Ihren Kontaktdaten in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift „Hangrutsche“ im Bürgerservice Mistelbach, Hauptplatz 6, 2130 Mistelbach (Eckeingang über die Oberhoferstraße) ab. Bitte beachten Sie, dass die StadtGemeinde Mistelbach für diese Hangrutsche keine Gewährleistung und Haftung übernimmt.

Anzahl der Elemente:
o) 1 gerades Element mit 1 Meter
o) 5 gerade Elemente mit 2 Meter
o) 3 Kurven mit 2,4 Meter
o) 1 Einstieg mit 1,8 Meter
o) 1 Auslauf mit 1,8 Meter

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