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Wahlkartenantrag für die Landtagswahl 2023

Sujet zur Verfügung gestellt

26. Januar 2023

Mit nachfolgendem Online-Formular können wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich am Wahltag ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, eine Wahlkarte (= Briefwahlunterlage) beantragen. Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt per Post. Siehe: https://www.wahlkartenantrag.at/.

Wahlkarten:
Wahlberechtigte Personen,

o) die sich voraussichtlich am Wahltag nicht am Ort ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten oder
o) denen der Besuch des zuständigen Wahllokales infolge Bettlägerigkeit, Alters-, Krankheits- oder sonstigen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist und die daher am Wahltag den Besuch einer fliegenden Wahlkommission benötigen oder
o) die ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben wollen,

können einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte schriftlich unter der Internetadresse www.wahlkartenantrag.at (Antrag bitte vollständig ausfüllen) bis spätestens Mittwoch, 25. Jänner 2023 oder, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, bis spätestens Freitag, 27. Jänner 2023, 12.00 Uhr, stellen.

Persönlich (nicht telefonisch) kann mit der personalisierten Anforderungskarte eine Wahlkarte während der Amtsstunden im Rathaus, Ebene 3, Tür 33, Montag bis Donnerstag, von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr, Freitag, von 08.00 bis 12.00 Uhr, bis Freitag, 27. Jänner 2023, 12.00 Uhr, beantragt und abgeholt werden.

o) Die Ausfolgung der Wahlkarte ist nur an den Wähler/die Wählerin selbst oder einem von diesem/dieser schriftlich Bevollmächtigten für Eltern/Kinder und max. 2 Personen zusätzlich zulässig.
o) Eine persönliche Abholung ist empfehlenswert, weil eine postalische Versendung mit Einschreiben und allfälliger Hinterlegung beim Postamt erfolgen muss.

Für telefonische Auskünfte stehen wir Ihnen unter 02572/2515-5332 oder -5333 gerne zur Verfügung.

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