29. Mai 2024
Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, findet die Europawahl statt, dabei werden die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Beantragung Ihrer Wahlkarte. Für telefonische Auskünfte stehen wir Ihnen bei der StadtGemeinde Mistelbach unter 02572/2515 DW 5332 oder 5333 gerne zur Verfügung.
Wir möchten Sie bei der bevorstehenden EU-Wahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Mai eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).
Diese Wahlinformation ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst.
Doch was ist damit zu tun?
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie bitte den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 9. Juni ins Wahllokal mit.
Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
· persönlich in der Gemeinde
· schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert
· elektronisch im Internet
Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.meinewahlkarte.at/31633 Ihre Wahlkarte beantragen.
Wahlkarte beantragen
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig, denn Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Sie können einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte schriftlich unter der Internetadresse www.meinewahlkarte.at/31633 (Antrag bitte vollständig ausfüllen) bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 oder, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, stellen.
Eine Wahlkarte kann persönlich (nicht telefonisch)
- im Rathaus Mistelbach, Stadtamtsdirektion, Ebene 3, Tür 33,
- unter Mitnahme der Wahlinformation und eines amtlichen Lichtbildausweises
- während der Amtsstunden von Montag bis Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, Freitag, 8 bis 12 Uhr,
- bis Freitag, 7. Juni, 12 Uhr, beantragt und abgeholt werden.
Eine persönliche Abholung ist empfehlenswert, weil eine postalische Versendung mit Einschreiben und allfälliger Hinterlegung beim Postamt erfolgen muss. Außerdem ist durch die Bereitstellung einer Wahlzelle in der Stadtamtsdirektion die Stimmabgabe unter Wahrung des Wahlgeheimnisses bei der Abholung der Wahlkarte direkt möglich.
Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Mitte Mai zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 9. Juni 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.
Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung sowie bei der Wahldurchführung im Wahllokal.