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Weitere Dreieckständer in den Ortsgemeinden

20. April 2017

Aufgeteilt auf unterschiedlichste Standorte in der Stadt besteht seit vielen Jahren für Vereine und Betriebe die Möglichkeit, diverse Festivitäten und Veranstaltungen durch Plakate an den insgesamt 25 Plakatständern bzw. Litfaßsäulen in der Stadt zu bewerben. Mit Mitte April sind nun vier weitere Dreieckständer in den Ortsgemeinden dazugekommen, die ebenfalls von Vereinen und Betrieben für Werbezwecke mittels Plakaten genutzt werden können.

Zusätzliche Standorte in den Ortsgemeinden:
Eibesthal: Kotterbrücke (Einfahrt vom Waisenhausberg kommend)
Hüttendorf: vor der Gemeindekanzlei
Lanzendorf: Wiesengrund/Lanzendorfer Hauptstraße
Siebenhirten: Rochuskirche bei Busparkplatz

Werben mittels Plakate:
Will ein Verein/ein Betrieb diese Form der Werbung nutzen, muss dies im Bürgerservice kundgetan werden. Nach entsprechendem Beschluss im Mistelbacher Gemeinderat gelten seit 1. Jänner 2017 neue Richtlinien zum Plakatieren in der Großgemeinde.

Plakatieren für zwei Wochen (maximal 29 Stück):
A3:
Plakate bis zu einer Größe von DIN A3 kosten im Standardtarif 3 Euro sowie im Fördertarif (für Vereine der Großgemeinde Mistelbach) 1 Euro.

A2:
Plakate bis zu einer Größe von DIN A2 kosten im Standardtarif 5 Euro sowie im Fördertarif (für Vereine der Großgemeinde Mistelbach) 2 Euro.

Plakatieren für vier Wochen (maximal 29 Stück):
A3:
Plakate bis zu einer Größe von DIN A3 kosten im Standardtarif 6 Euro sowie im Fördertarif (für Vereine der Großgemeinde Mistelbach) 2 Euro.

A2:
Plakate bis zu einer Größe von DIN A2 kosten im Standardtarif 10 Euro sowie im Fördertarif (für Vereine der Großgemeinde Mistelbach) 4 Euro.

Plakate müssen bis spätestens Freitag um 12.00 Uhr im Bürgerservice abgegeben werden und werden von einer beauftragten Firma affichiert.

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