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Weitere illegale Müllablagerung – diesmal in Hörersdorf

Foto zur Verfügung gestellt: Illegal entsorgtes Baumaterial beim Retentionsbecken im Kirchfeld in Hörersdorf

Foto zur Verfügung gestellt: Illegal entsorgter Gartenabfall bei der „Gstetten“ in Hörersdorf, oberhalb des Weges bei den sogenannten „Rossak-Teichen“

10. Dezember 2020

Und wieder ein Fall von illegaler Müllablagerung innerhalb der Großgemeinde von Mistelbach! Nach Hüttendorf, Lanzendorf und Mistelbach betraf es diesmal die Ortsgemeinde Hörersdorf. Dort hat ein Unbekannter bzw. haben mehrere Unbekannte auf einfachem Weg eine große Menge Gartenabfall bei der „Gstetten“ oberhalb des Weges bei den sogenannten „Rossak-Teichen“ sowie Baumaterial – darunter eine Art Fassadennetz und Kleber – beim Retentionsbecken im Kirchfeld entsorgt.

Die StadtGemeinde Mistelbach macht darauf aufmerksam, dass nach Beschluss im Mistelbacher Gemeinderat vom Jahr 2014 Maßnahmen zur Beseitigung von Missständen geregelt sind, in dem der Bürgermeister oder der von ihm Beauftragte, unabhängig von einer Strafe, durch Bescheid die Beseitigung von verursachten Missständen sofort und unter Fristsetzung anordnen und sicherstellen kann. Zuwiderhandlungen stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden gemäß des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG in der jeweils geltenden Fassung vom Bürgermeister bestraft.

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